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Übersichtsseite Notfall

Ein Rettungswagen auf dem Weg zum Einsatzort

Bei akuter Lebensgefahr:

Notruf 112

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Verdacht auf Vergiftung?

Wichtig bei akuter Lebensgefahr: Zuerst 112 anrufen. Die Leitstelle koordiniert die Versorgung und kontaktiert bei Bedarf den Giftnotruf.

Giftnotruf: 06131 19240  

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Ist Ihre Hausarztpraxis geschlossen und Sie benötigen heute ärztliche Hilfe? 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

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Notfall

Notfall
Ich werde aus dem Krankenhaus entlassen - An was muss ich denken?

Damit der Übergang vom Krankenhaus in den Alltag reibungslos funktioniert, sollten Sie die folgenden Punkte vor der Entlassung klären: 

Dokumente & Termine

  • Unterlagen: Arzt- und Entlassbriefe vollständig mitnehmen
  • Nachsorge: Direkt einen Kontrolltermin beim Haus- oder Facharzt vereinbaren
  • Papierkram: Ggf. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder Reha-Anträge klären

Medikamente & Pflege

  • Medikationsplan: Aktuelle Liste prüfen und Rezepte mitgeben lassen
  • Verordnungen: Rezepte für Physio, Logo oder Hilfsmittel sichern
  • Wundpflege: Anleitung einholen und Warnzeichen erfragen

Alltag & Hilfe

  • Support: Hilfe für Haushalt, Einkauf und Transport klären (Angehörige, Nachbarn etc.)
  • Kontakt: Telefonnummer der Station für Notfälle notieren

Wichtig: Nutzen Sie den Sozialdienst der Klinik – die Mitarbeiter sind für diese Organisation zuständig.

Eine umfassende Checkliste zur Vorbereitung der Entlassung finden Sie hier

Notfall
Bevorstehender Krankenhausaufenthalt - An was sollte ich denken?

Was sollte ich zur Aufnahme mitbringen?

Für eine geplante Aufnahme sollte an Folgendes gedacht werden:

  • Einweisung/Überweisung durch den behandelnden Arzt
  • elektronische Gesundheitskarte
  • Personalausweis
  • gfls. Medikationsplan/Allergiepass
  • Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht (Kopie ausreichend)
  • Persönliches: Hilfsmittel (Brille/Hörgerät), bequeme Kleidung, Pflegeartikel, Smartphone und Ladegeräte

Welche Kosten können entstehen?
Für gesetzlich Versicherte fällt bei stationärer Behandlung eine gesetzliche Zuzahlung pro Kalendertag an (Ausnahmen/Befreiungen sind möglich. Entsprechende Befreiungsnachweise sollten in Kopie mitgenommen und vorgelegt werden). Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) sind zusatzkostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bei Privatversicherten hängt von dem entsprechend gültigen Tarif ab und sollte vorab mit dem Anbieter geklärt werden.